Beurteilung an der WBS

Die komplette Verordnung betreffend die Promotion und die Leistungsbeurteilung an der Weiterbildungsschule (Lernbeurteilungsverordnung WBS) ist neben dem Schulgesetz die Grundlage unserer Schule. Für Rechtsansprüche gilt der Wortlaut der Verordnung.

 

Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit Noten zwischen 6 und 1 bewertet:

 

6

=

sehr gut

5

=

gut

4

=

genügend

3

=

ungenügend

2

=

schlecht

1

=

sehr schlecht

 

 

 

 

Die Benotung der Einzelleistungen (Tests) kann in ganzen (5,0), halben (3,5) oder beliebig anderen unterteilten Dezimalnoten (4,3) erfolgen. Die einzelnen Noten können unterschiedlich gewichtet werden, sofern dies vorgängig bekannt gemacht wurde.

Die Zeugnisnoten werden als ganze (4,0) oder halbe (5,5) zwischen 6 und 1 gesetzt.

Neben dieser Beurteilung mit Noten wird einmal jährlich (Ende 1. und 3. Semester) ein Lernbericht mit dem Zeugnis ausgehändigt, der der Förderung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie der Orientierung für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern dient.

Weitere Links:
Semesterzeugnis
Schlusszeugnis
Lernberichte